Einschulung

Einschulung

Schulanfänger

Schulpflichtig zum 01. August sind alle Kinder, die bis zum 30. September desselben Jahres sechs Jahre alt werden, gemäß § 35 des Schulgesetztes des Landes NRW. 

Alle Kinder, die im Sommer in die Martin-Luther Schule eingeschult werden, bekommen bald Post von uns.


Tipps für Eltern

Aus Ihrem Kindergartenkind wird im Sommer ein Schulkind!

Was Ihr Kind noch nicht können muss, sind:

  • Lesen und Schreiben
  • Rechnen und Zahlen schreiben

Diese Dinge lernt Ihr Kind in der Schule.