Befreiung vom Unterricht

Befreiung vom Unterricht 

Gemäß Schulgesetz des Landes NRW besteht für Ihr Kind die Pflicht, die Schule regelmäßig zu besuchen. Grundsätzlich ist die Schule über jegliches Fehlen Ihres Kindes umgehend spätestens bis 8.00 Uhr (Schulbeginn) zu informieren.

 Eintägige Beurlaubungen während der Schulzeit aus wichtigen persönlichen Gründen müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden. Diese trifft die Entscheidung über Ihren Antrag.

 Mehrtägige Beurlaubungen sowie Befreiung für einen religiösen Feiertag während der Schulzeit müssen zusätzlich durch die Schulleitung genehmigt werden. Bitte verwenden Sie dazu den Vordruck. Bleibt Ihr Kind ohne schriftlichen Antrag dem Unterricht fern, gelten diese Stunden als unentschuldigt.